Young woman spending time with her elderly grandmother at home

Wir leisten Ihnen mehr als nur Gesellschaft.

Wir leisten liebevolle Betreuung, die alles umfasst, was unsere pflegebedürftigen Patient:innen für einen lebenswerten Alltag in ihrem gewohnten Umfeld benötigen. Unser Ziel: Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung und eine angenehme Zeit bis ins hohe Alter zu bieten.

Was wir für Sie tun.

Behandlungspflege (SGB V) Wir pflegen Sie zu Hause.

Unsere ausgebildeten und examinierten Pflegefachkräfte führen umfassende medizinische Leistungen in der ambulanten Pflege aus. Denn nicht nur im Krankenhaus können Patient:innen medizinisch versorgt werden, auch in den eigenen vier Wänden ist das möglich. Die Kosten für die Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen.

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände
  • Dekubitusbehandlung
  • Inhalation
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von suprapubischen Kathetern und PEG
  • Katheterwechsel
Grundpflege (SGB XI) daheim in den besten Händen.

Wir wissen genau, was den Alltag für Patient:innen und Angehörige leichter macht. Egal, ob für einen kurzen oder langen Zeitraum, ob durch einen Unfall oder des Alters wegen, wir helfen unseren Patient:innen im Rahmen der Grundpflege bei allen körperlichen Belangen.

  • Körperpflege
  • Hilfe beim Toilettengang
  • An- und Auskleiden
  • Einnahme von Mahlzeiten
  • Bewegungshilfe
  • Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
  • Lagern in die richtige Sitz- und Liegeposition
Häusliche Betreuung wir leisten Ihnen Gesellschaft.

Oft fühlen sich Menschen einsam, sobald ihre körperliche Kraft nachlässt. Daher schenken wir unseren Patient:innen liebevolle Gesellschaft mit einer Vielzahl an Unterhaltungsmöglichkeiten. Gerade im Alter ist es wichtig, sich die Lebensfreude zu erhalten, indem die geistige Elastizität und Beweglichkeit gefördert werden.

  • Freizeitbegleitung
  • Fahrdienste
  • Bewegungsangebote
  • Begleitung bei Arztbesuchen
Hauswirtschaftliche Hilfen reinigender Wohlfühleffekt.

Nicht nur körperliche Pflege ist ein wesentlicher Bestandteil für das eigene Wohlbefinden. Auch der Erhalt der häuslichen Umgebung gehört unweigerlich mit dazu. Daher beinhaltet unser hauswirtschaftlicher Dienst alle möglichen Aufgaben rund um den Haushalt, damit sich unsere Patient:innen in ihren vier Wänden wohlfühlen.

  • Einkaufen von Lebensmitteln
  • Besorgungen aller Art
  • Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung
  • Aufräumen und Spülen
  • Waschen und Einräumen der Wäsche
  • Müllentsorgung
Beratungsbesuche nach §37 (3) und §45 SGB XI umfassend informiert.

Die eingehende Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen ist uns besonders wichtig. Sehr gerne machen wir auch Beratungsbesuche im Rahmen des § 37 (3) SGB XI oder beraten Sie zu möglichen Umgestaltungen im Wohnumfeld, damit die täglichen Handgriffe und Bewegungsabläufe besser auf die aktuelle Lebenssituation abgestimmt sind. Zudem unterstützen wir unsere Patient:innen auf Wunsch bei der Einstufung und Beantragung des richtigen Pflegegrades.

  • Beratung zu den Pflegegraden
  • Klärung von Fragen zur Höherstufung
  • Hilfsmittelbeschaffung
  • Antragstellung
Verhinderungspflege eine Auszeit für Angehörige.

Im Rahmen der Verhinderungspflege entlasten wir pflegende Angehörige, wenn diese eine Pause oder Auszeit für sich selbst nehmen möchten. Wir stellen eine Pflegefachkraft ein, die in dieser Zeit die Pflege und alle dazugehörigen Aufgaben übernimmt. Diese Leistungen können für bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, wobei die Pflegeversicherung in der Regel die Kosten trägt.

  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Informationsgespräch
Betreuungs- und Entlastungsleistungen Ihre Zuschüsse.

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind Sachleistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Zuschuss. Der Entlastungsbetrag wird ergänzend zu den anderen Pflegezuschüssen geleistet.

Entlastungsleistungen:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Ersatzpflege
  • Haushaltshilfen
  • Alltagsbegleitung

Betreuungsleistungen:

  • Demenz-Betreuung
  • Tagesbetreuung
  • Mobilisierende Angebote
  • Besuchsdienste

Weiterführende Informationen

Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht auf das Konto des oder der Pflegebedürftigen überwiesen, sondern ist ähnlich den Pflegesachleistungen als Leistungsbudget zu verstehen. Es gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Wer Quittungen zugelassener Dienstleister bei der Pflegekasse einreicht, erhält eine Erstattung aus den Entlastungsleistungen, geht aber in Vorkasse. Jährlich stehen so bis zu 1.500 Euro für Entlastungsangebote zur Verfügung.

Nicht genutzte Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr werden immer in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen und verfallen zum 30. Juni. Gerne beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie, damit Sie den Zuschuss möglichst voll ausschöpfen.

Hamburg Hafencity

Mo. – Fr.
09:00 – 12:00 | 13:00 – 16:00

Diagonalstrasse 41
20537 Hamburg